Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Personalausweise


Allgemeine Informationen

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.

Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

 

Antragstellung:

Ausstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres:

Die Ausstellung eines Personalausweises ist möglich. Für die Beantragung ist die persönliche Anwesenheit des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich.

Wird der Ausweis von nur einem Sorgeberechtigten beantragt, ist die schriftliche Zustimmungserklärung (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) des anderen Sorgeberechtigten notwendig.

Bei unverheirateten Eltern bzw. bei alleiniger Sorge ist ein Sorgerechtsnachweis (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes) vorzulegen.

 

Dauer der Gültigkeit:

Der Personalausweis wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres für 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres für 10 Jahre ausgestellt.


Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung ist in jedem Fall ein persönliches Erscheinen erforderlich.

Zur Feststellung Ihrer Identität bringen Sie bitte Ihren aktuellen (oder ggf. bereits abgelaufenen) Personalausweis sowie Ihre Geburtsurkunde (Kopie ausreichend) mit.

Des Weiteren ist ein aktuelles, biometrisches Lichtbild der Größe 3,5 x 4,5 cm erforderlich.


Bearbeitungsdauer

Für die Herstellung eines Personalausweises benötigt die Bundesdruckerei ca . 3 bis 4 Wochen.

Gebühren

Gebühren, die bei Antragstellung zu zahlen sind:

Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 €

Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 €.

Änderung des Wohnortes gebührenfrei.


Ansprechpartner

Hauptverwaltung
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf

Frau Priska Oswald
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
Telefon (036640) 449-10
Telefax (036640) 449-25


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

23. 11. 2024 - Uhr

 

29. 11. 2024

 

Amtsblätter

Hier finden Sie unser Amtsblätter

 

Fotoalben

Besucher: 114466

Die Ortsteile:

Altengesees

Altengesees

Burglemnitz

Eliasbrunn

Eliasbrunn

Gahma

Gahma

Gleima

Gleima

Liebengrün

Liebengrün

Liebschütz

Liebschütz

LückenmühleLückenmühle

RauschengeseesRauschengesees

Remptendorf

Remptendorf

Ruppersdorf

Ruppersdorf

ThierbachThierbach

ThimmendorfThimmendorf

Weisbach

Weisbach

 

 Infos zu den Ortsteilen

Wetter