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Schiedsstelle Remptendorf

Bahnhofstr. 17
07368 Remptendorf


gewählter Schiedsmann der Gemeinde Remptendorf:

Hr. Andre´ Kupfer

 

Terminabsprachen unter:      0171 369 44 78

 

 

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.

- BDS -

 

"SCHLICHTEN STATT RICHTEN"

 

 

Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich einen Richter zu bemühen, ist modern und hat dennoch Tradition. Die Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen wurde am 13. Oktober 2007 schon 180 Jahre alt.

 

Bei uns sind Sie immer Gewinner:

Ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsperson ist

 

  • schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit, und spart dadurch Zeit und Nerven
  • kostengünstig und
  • führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei "gewinnt" oder "verliert".

 

 

Antrag

 

 

Der Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder mündlich bei der örtlich zuständigen Schiedsperson gestellt werden.

Sie benötigen hierfür Vornamen, Namen und die genaue Anschrift der Gegenpartei.

Ferner muss sich aus Ihrem Antrag der genaue Sachverhalt ergeben.

Mit Antragstellung wird die Zahlung eines

Vorschusses fällig.

  

Kosten der Schlichtung

 

Das Schlichtungsverfahren ist äußerst kostengünstig; die Verfahrensgebühr beträgt in den Schiedsamtsländern im Schnitt 10,- €, bei Abschluss eines Vergleichs 25,- €.

Dazu kommen die Auslagen des Schlichtungsverfahrens (z.B. Zustellungsgebühr und Schreibauslagen).

So kann man für im Schnitt schon günstigstenfalls für ca. 28,- € einen

Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, sich im Vergleich mit dem Gegner die Kosten zu teilen.

Die Streitbeilegung vor den Schiedspersonen ist damit im Verhältnis zu den heute doch sehr hohen Gerichtskosten eine sehr kostengünstige Form, den Streit zu erledigen.

Vergleich und damit einen vollstreckbaren Titel erreichen.

 

Verhandlung

 

Zur Schlichtungsverhandlung werden alle beteiligten Parteien geladen.

Diese haben persönlich zu erscheinen.

Unentschuldigtes Fehlen kann u.U. mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

Die Schiedsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Verhandlung wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen, d.h. nur unter gegenseitigen Nachgeben

kann ein Vergleich geschlossen werden.

  

 

 

Info´s auch unter:   www.schiedsamt.de

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

23. 11. 2024 - Uhr

 

29. 11. 2024

 

Amtsblätter

Hier finden Sie unser Amtsblätter

 

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