Veranstaltungsmeldung / Sperrzeitverkürzung
Allgemeine Informationen
Öffentliche Veranstaltungen sind
lt. § 42 Ordnungsbehördengesetz -OBG- anzuzeigen
Bitte nutzen Sie dazu das Formular:
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Die Sperrzeit beginnt für Veranstaltungen im Freien
und Festzelten um 22 Uhr (§ 5 ThürGastG)
Bei länger dauernden Veranstaltungen wird eine Erteilung einer Sperrzeitverkürzung nötig.
Bitte nutzen Sie dazu das Formular:
Antrag auf Erteilung einer Sperrzeitverkürzung
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Bau und OrdnungBahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
Frau Heike Kalinke
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
(036640) 449-15
(036640) Fax 449-25
Formulare
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03. 12. 2024 - Uhr
Rentnerweihnachtsfeier Weisbach 2024
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