Auskunfts- und Übermittlungssperre
Allgemeine Informationen
Einrichtung von Übermittlungssperren
Mit der Einrichtung von „Übermittlungssperren“ können Sie, ohne Angabe von Gründen, das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.
Der Weiterleitung folgender Daten kann damit schriftlich widersprochen werden:
Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
Auskünfte an Adressbuchverlage
Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (nur für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet und behalten ihre Gültigkeit bis auf Widerruf.
Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden beantragen.
Den vorbereiteten Antrag zur Einrichtung einer Übermittlungssperre finden Sie unter „Formulare“.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Ansprechpartner
HauptverwaltungBahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
Frau Priska Oswald
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
(036640) 449-10
(036640) 449-25
Formulare
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